RECHTSGEBIETE

RECHTSGEBIETE

Kompetente Beratung und Vertretung.


Zu Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit (Kanzleigründung 1995) verstanden wir uns zunächst als Allgemeinkanzlei. 

Aber schon recht schnell zeichnete sich ab, dass verantwortungsvolle und erfolgreiche Anwaltsarbeit nur dann gewährleistet werden kann, wenn wir uns auf einige Rechtsgebiete beschränken. Daher haben wir eine deutliche Spezialisierung gewählt, was sich auch durch den Erwerb der Fachanwaltschaften zeigt.

In unseren Spezialgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicheurngsrecht bieten wir Fortbildungen an, nehmen an solchen aber auch regelmäßig teil. 

Zudem vertiefen und aktualisieren wir unsere Kenntnisse selbstverständlich durch die regelmäßige Lektüre zahlreicher Fachzeitschriften wie auch der Auseinandersetzung mit der jeweiligen Rechtsprechung und des Schrifttums. 

Wir verfügen über eine ausgezeichnete Bibliothek und haben – computergestützt – ständigen Zugriff auf die wichtigsten Rechtsdatenbanken.
Share by: