RECHTSGEBIETE

Gesellschaftsrecht


Das Gesellschaftsrecht flankiert in vielen Bereichen das Arbeitsrecht. In diesen Gebieten sind wir kompetent und zielorentiert für Sie tätig. 

Zu der gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit gehört auch die Beratung von Geschäftsführern bei Begründung und Aufhebung von Dienstverträgen.

Während Privathaushalte nur gelegentlich gezwungen sind, Angelegenheiten mit rechtlichen Berührungspunkten zu lösen, sind im Unternehmensalltag täglich rechtliche Fragestellungen zu beantworten. Aufgrund engen Kontaktes mit zahlreichen mittelständischen Unternehmen, die auch und insbesondere arbeitsrechtlich beraten und vertreten werden, befassen sich Herr Rechtsanwalt Wester und Herr Rechtsanwalt Jumpertz seit Jahren mit ausgewählten gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Bereits die Gründung und Ausrichtung eines Unternehmens ist an wichtige Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts geknüpft. Der Unternehmenserfolg ist nicht nur im Verhältnis zu den Kunden, sondern oftmals erheblich von der inneren Struktur des Unternehmens abhängig. Wirtschafts- und unternehmensrechtliche Fragestellungen bedürfen daher häufig der genauen Kenntnis und Analyse des Unternehmens. 

Wir begleiten Sie in Ihrem Vorhaben, den erkennbaren und vermeidbaren Problemen bei der Unternehmensgründung und dem Geschäftsalltag aus dem Weg zu gehen oder diese zu bewältigen.

Im Gesellschaftsrecht sind für Sie tätig: