Schwerpunktmäßig berät er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in allen Gebieten und Fragestellungen des
Medizinrechts
sowie den damit verbundenen Nebengebieten.
Insbesondere steht die umfassende Beratung in allen Fragen des Arzthaftungsrechts und des privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsrechts im Vordergrund.
Auch diverse andere, schadensersatzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung gehören regelmäßig zu seiner anwaltlichen Tätigkeit; daneben das gesamte Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und sonstiger Heilberufe, sowie das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung bei Praxiskauf und Praxisveräusserung.
Auch das Vergütungsrecht der Heilberufe, Chefarztvertragsrecht, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie Apothekenrecht gehört zu seinem Tätigkeitsgebiet.
Herr Rechtsanwalt Dirk Nickel ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV.
Ein weiterer Schwerpunkt seines anwaltlichen Aufgabenspektrums stellt die Beratung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten dar.