Arbeitsrecht

RECHTSGEBIETE

Arbeitsrecht


Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei besteht im Arbeitsrecht und dort auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts. 

Hierbei vertreten wir eine Vielzahl von Betriebsräten und unterstützen diese bei der Beantwortung aller kollektivrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere bei der Beratung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen von Interessenausgleichen und Sozialplänen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung nebst der rechtlichen Kompetenz. 

Zu unserer Klientel gehören Betriebsräte weltweit tätiger Unternehmen als auch  Arbeitnehmervertretungen mittelständischer Unternehmen.

Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechtes sind wir in ganz Deutschland anwaltlich tätig.

Ebenfalls beraten wir Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts wie zum Beispiel bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnis, Lohnklagen und Mobbing. 

Wir vertreten Sie bei Gericht und verhandeln auch mit Ihrem Arbeitgeber die Erstellung und den  Abschluss von Aufhebungsverträgen sowie auch Änderungen des Arbeitsvertrages.

Unsere Spezialisten im Rechtsgebiet Arbeitsrecht sind:
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