Zu unserer Klientel gehören Betriebsräte weltweit tätiger Unternehmen als auch Arbeitnehmervertretungen mittelständischer Unternehmen.
Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechtes sind wir in ganz Deutschland anwaltlich tätig.
Ebenfalls beraten wir Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts wie zum Beispiel bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnis, Lohnklagen und Mobbing.
Wir vertreten Sie bei Gericht und verhandeln auch mit Ihrem Arbeitgeber die Erstellung und den Abschluss von Aufhebungsverträgen sowie auch Änderungen des Arbeitsvertrages.