Nach Erwerb des ersten Staatsexamens und einer freiberuflichen Tätigkeit
erwarb er Anfang 1995 das zweite Staatsexamen. Seit November 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wester ist zudem durch langjährige Tätigkeit ausgewiesener Experte in allen kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Konzeption von Interessenausgleich, Sozialplan und Transfergesellschaft.
Er berät zudem schwerpunktmäßig Betriebsräte umfassend außergerichtlich und gerichtlich und ist seit vielen Jahren für diese auch als Schulungsleiter aktiv.
Auch berät Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wester sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in allen Gebieten und Fragestellungen betreffend Individualarbeitsrecht.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.