Versicherungsrecht

RECHTSGEBIETE

Versicherungsrecht


Im Versicherungsrecht beraten wir Sie umfassend betreffend aller versicherungsvertraglichen Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Leistungen aus dem Versicherungsvertrag.

Dazu gehört in versicherungsrechtlichen Fragen die Beratung und Überprüfung für den Fall, dass Versicherungsunternehmen Ansprüche teilweise in Abrede stellen bzw. vollständig ablehnen.

Dies gilt für alle privaten Personenversicherungsverträge, insbesondere Lebens-, private Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflichtversicherungen sowie alle wesentlichen Sachversicherungen.

Herr Rechtsanwalt Frank Jumpertz ist Ihr Ansprechpartner in allen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Herr Rechtsanwalt Frank Jumpertz hat die besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Versicherungsrechts gemäß § 4 Absatz 1 i. V. mit § 14 a Fachanwaltsordnung (FAO) erworben.

Unser Spezialist im Rechtsgebiet Versicherungsrecht ist:
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