Herr Rechtsanwalt Frank Jumpertz, zugleich
Fachanwalt für Arbeitsrecht
und
Fachanwalt für Sozialrecht, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften in Trier. Nach Erwerb des ersten Staatsexamens und einer Assistententätigkeit an der Universität Trier sowie Dozententätigkeit in den neuen Bundesländern erwarb er Anfang 1995 das zweite Staatsexamen.
Seit April 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Schwerpunktmäßig berät er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in allen wesentlichen Gebieten und Fragestellungen betreffend
Arbeitsrecht
und
Sozialrecht; daneben auch in ausgewählten gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung in diversen versicherungsrechtlichen Fragestellungen des Personenschadensrecht. Herr Rechtsanwalt Frank Jumpertz hat die besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des
Versicherungsrechts
gemäß § 4 Absatz 1 i. V. mit § 14 a Fachanwaltsordnung (FAO) erworben.
Daneben ist Herr Rechtsanwalt Frank Jumpertz als Dozent für private und öffentliche Träger tätig; weiterhin als Korrekturassistent für die juristische Fakultät der Universität Köln.